Ein Beitrag von Rüdiger Lorenz.
Erstveröffentlichung dieses Beitrags in: Momente. Quartalsmagazin zur südwestdeutschen Geschichte 2/2017, S. 8-11. URL der Leseprobe: https://www.staatsanzeiger.de/momente/leseproben/leseprobe-momente-22017.
„Never judge a book by it’s cover!“ – „Beurteile ein Buch nicht nach seinem Einband!“ – lautet ein englisches Sprichwort. Es will anregen, keine voreiligen Schlüsse aufgrund von Äußerlichkeiten zu ziehen. Und so lobenswert dieser Grundsatz sein mag, ein Historiker muss ihn ablehnen, wenn er sich mit mittelalterlichen Handschriften beschäftigt. Denn deren Geschichte und ihr „Sitz im Leben“ lassen sich nur durch eine ganzheitliche Betrachtung aller ihrer Teile, eben auch des Einbands, erschließen. Und im vorliegenden Fall sind es gerade der Einband (sowie ein ausgefranster Pergamentzettel), die es ermöglichen, den Moment in der Geschichte zu erkennen, als sich das zugehörige Buch in Freiburg im Breisgau befand.
Das Buch, um das es hier geht, konnte die Universität Freiburg im Herbst 2014 mit finanzieller Unterstützung des Landes Baden-Württemberg erwerben. Die Handschrift, die sich nun in den Beständen des Universitätsarchivs Freiburg befindet, hat ein größeres Quartformat (etwa vergleichbar mit DIN B5) und einen Umfang von 69 Blatt Pergament. Gebunden ist sie in einen Einband aus Holzdeckeln, die mit braunem Kalbsleder überzogen sind. Da eine Titelei bei mittelalterlichen Büchern leider nicht existiert, wird der moderne Leser auf den Rücken blicken, um sich einen ersten Eindruck über den Inhalt zu verschaffen. Dort lassen sich nun tatsächlich auf einem stark beschädigten Schildchen die Worte „Antiquae Constitutiones Universitatis Friburgensis“, also „Alte Satzungen der Universität Freiburg“, entziffern.