Landesgeschichtliches Kolloquium im WiSe 2024/25

Das von Jürgen Dendorfer, Heinz Krieg und Sebastian Kalla veranstaltete traditionsreiche „Landesgeschichtliche Kolloquium“ ist das wissenschaftliche Forum des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte I und der Abteilung Landesgeschichte. Die Spannbreite der Themen ergibt sich aus den Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre am Lehrstuhl (Politische Geschichte des Früh- und Hochmittelalters in europäischer Perspektive) und an der Abteilung Landesgeschichte (Raumbezogene Studien für den Oberrhein und den deutschsprachigen Südwesten – gesamtes Mittelalter mit Ausblicken auf die Neuzeit). Die sachbezogene Interdisziplinarität und methodische Vielfalt der ausgewählten Beiträger soll nicht nur die wissenschaftlichen Diskussionen am Lehrstuhl vorantreiben, sondern ist bewusst auch als sinnvolle Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen konzipiert. Studierende sind deshalb vom ersten Semester an herzlich willkommen!

Alle Vorträge des Kolloquiums finden dienstags, von 18:15 bis 19:45 Uhr in Präsenz statt.

Hier können Sie Programme früherer Semester einsehen.

Aus den Arbeiten am Badischen Klosterbuch – Vom Berain zur Karte

Vom Berain zur Karte – Vorstellung des Besitzkartenprojekts im Badischen Klosterbuch. Vorgehen, Ziele und praktische Erfahrungsberichte

Gastbeitrag von Robin Hummel und Milan Messerschmidt 

Initialen aus dem Tennenbacher Güterbuch 1317–1341 (GLA 66 Nr. 8553)

Das Teilprojekt der Besitzkarten zielt darauf ab, die Entwicklung von Besitz und Rechten der Klöster in Baden kartografisch zu erfassen, wodurch sowohl ein anschaulicher Überblick durch visuelle Hilfsmittel als auch die Vergleichbarkeit zwischen den Klöstern ermöglicht wird. Insgesamt sollen für das Klosterbuch im Zeitraum von ca. zwei Jahren über 100 Besitzkarten angefertigt werden.

Die Kartenlegenden basieren auf einer Kategorisierung, die verschiedene Aspekte des Klosterbesitzes umfasst: inkorporierte Pfarreien und Patronatsrechte, Zehntrechte, Grundbesitz, Einkünfte, Ortsherrschaft, Mühlen und Weinbau. Eine tiefgehende Behandlung der Besitzgeschichte anhand der gesamten urkundlichen Überlieferung und aller, mitunter auch unvollständiger Beraine ist aufgrund des engen Zeitplans nicht möglich. Stattdessen wird der Besitz der Klöster zu gewissen Zeitpunkten – sogenannten Zeitschnitten – unter Benutzung einschlägiger und möglichst vollständiger Güterverzeichnisse wie Beraine, Zinsbücher oder Besitzbestätigungsurkunden dargestellt.[1] Dieses Vorgehen bietet einige Vorteile: Indem Zeitschnitte statt längerer Zeiträume kartiert werden, werden die Karten übersichtlicher und bilden den Besitz eines Klosters zu einem bestimmten Zeitpunkt genauer ab als dies sonst möglich wäre.

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Aus den Arbeiten am Badischen Klosterbuch – Neuenburger Franziskaner

Ein über 200 Jahre alter Fehler und die Folgen – Die Urkunde von 1292 und die vermeintliche Erstnennung eines Neuenburger Franziskanerklosters

Gastbeitrag von Dr. Jürgen Treffeisen

Trudpert Neugart, Codex Diplomaticus Alemaniae et Burgundiae transiuranae intra fines Dioecesis Constantiensis, Tomus II, 1795.

Zwei Jahrhunderte lang interpretierte man eine Urkunde vom 22. Juli 1292 als im Kapitelhaus der Neuenburger Franziskaner ausgefertigt und somit als Erstbeleg für die Neuenburger Niederlassung. Doch eine Analyse der überlieferten Druckfassungen – eine 1795 von Neugart erstellt, die andere von Hefele 1951 ediert – sowie vor allem ein Blick in die beiden im Generallandesarchiv Karlsruhe überlieferten Originale (GLA 11, Nr. 3456 / GLA 11, Nr. 3457) bieten ein anderes Bild. Es handelt sich um zwei relevante Dokumente, die im Kern gleichlautend sind und dasselbe Rechtsgeschäft beinhalten: Johannes von Endingen, Bürger von Neuenburg, verkaufte seinen Hof sowie seine Einkünfte von einer Mühle zu Krozingen an das Kloster St. Klara zu Freiburg für 350 Silber Mark. Dieses Rechtsgeschäft fand innerhalb von wenigen Tagen an zwei unterschiedlichen Orten statt, nämlich am 16. Juli 1292 in Freiburg und am 22. Juli 1292 in Neuenburg. Daher datieren die Urkunden auch auf beide Daten und bringen entsprechend auch zwei, in Teilen unterschiedliche Zeugenreihen, je nachdem, wer jeweils vor Ort beim einzelnen Rechtsakt anwesend war. Der leicht jüngere Rechtsakt fand im Kapitelhaus eines Franziskanerklosters statt. Man hat fast zwei Jahrhunderte lang, ausgehend von der Edition Neugarts 1795, immer wieder diese Urkunde als ersten Beleg für die Existenz des Neuenburger Franziskanerklosters herangezogen.

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Landesgeschichtliches Kolloquium im WiSe 2023/24

Das von Jürgen Dendorfer, Heinz Krieg und Sebastian Kalla veranstaltete traditionsreiche „Landesgeschichtliche Kolloquium“ ist das wissenschaftliche Forum des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte I und der Abteilung Landesgeschichte. Die Spannbreite der Themen ergibt sich aus den Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre am Lehrstuhl (Politische Geschichte des Früh- und Hochmittelalters in europäischer Perspektive) und an der Abteilung Landesgeschichte (Raumbezogene Studien für den Oberrhein und den deutschsprachigen Südwesten – gesamtes Mittelalter mit Ausblicken auf die Neuzeit). Die sachbezogene Interdisziplinarität und methodische Vielfalt der ausgewählten Beiträger soll nicht nur die wissenschaftlichen Diskussionen am Lehrstuhl vorantreiben, sondern ist bewusst auch als sinnvolle Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen konzipiert. Studierende sind deshalb vom ersten Semester an herzlich willkommen!

Alle Vorträge des Kolloquiums finden dienstags, von 18:15 bis 19:45 Uhr in Präsenz statt.

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Das Badische Klosterbuch

Der folgende Gastbeitrag ist als allgemeine Projektvorstellung der Auftakt zu einer längeren Reihe bei Mittelalter am Oberrhein. Diese wird sich interessanten Funden aus dem Kontext der Arbeiten am Badischen Klosterbuch widmen.

Ansicht des Klosters St. Peter aus dem Jahr 1812 / Signatur: GLA G St. Peter 118

Das Badische Klosterbuch. Ein Projekt der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Gastbeitrag von Johannes Krämer

Klöster und Stifte spielten lange eine bedeutende religiöse, kulturelle und politische Rolle am Oberrhein und den angrenzenden Regionen. Sie waren Orte der Bildung, spirituelle Zentren gleichzeitig aber auch Herrschaftsträger und ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Die Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg nimmt das 1300-jährige Jubiläum der Benediktinerabtei Reichenau im Jahr 2024 zum Anlass, diesen für die Geschichte der Region so wichtigen Gemeinschaften ein Handbuch zu widmen, das „Badische Klosterbuch“. Als seine Herausgeber fungieren in ihrem Auftrag Prof. Dr. Jürgen Dendorfer, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, und Prof. Dr. Wolfgang Zimmermann, Generallandesarchiv Karlsruhe.

Im Rahmen des Projektes „Badisches Klosterbuch“ werden die etwas mehr als 360 religiösen Gemeinschaften innerhalb des Großherzogtums Baden sowie der Hohenzollerische Lande vom Frühmittelalter bis zur Säkularisation erstmals dem aktuellen Forschungstand gemäß und nach einem auf Vergleichbarkeit angelegten Schema bearbeitet und dargestellt. Das Buch soll ein verlässliches Standardwerk für die religiösen Gemeinschaften des Raumes sein und gleichzeitig weitere Arbeiten zu diesen anregen. Dabei umfasst es alle religiösen Gemeinschaften von kleinen Schwesternsammlungen und Bruderhäusern über die Bettelordensklöster, Niederlassungen der Ritterorden und Kollegiatstifte bis zu den großen Fürst- und Reichsabteien.

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Landesgeschichtliches Kolloquium SoSe 2023

Das von Jürgen Dendorfer, Heinz Krieg und Sebastian Kalla veranstaltete traditionsreiche „Landesgeschichtliche Kolloquium“ ist das wissenschaftliche Forum des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte I und der Abteilung Landesgeschichte. Die Spannbreite der Themen ergibt sich aus den Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre am Lehrstuhl (Politische Geschichte des Früh- und Hochmittelalters in europäischer Perspektive) und an der Abteilung Landesgeschichte (Raumbezogene Studien für den Oberrhein und den deutschsprachigen Südwesten – gesamtes Mittelalter mit Ausblicken auf die Neuzeit). Die sachbezogene Interdisziplinarität und methodische Vielfalt der ausgewählten Beiträger soll nicht nur die wissenschaftlichen Diskussionen am Lehrstuhl vorantreiben, sondern ist bewusst auch als sinnvolle Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen konzipiert. Studierende sind deshalb vom ersten Semester an herzlich willkommen!

Alle Vorträge des Kolloquiums finden dienstags, von 18:15 bis 19:45 Uhr in Präsenz statt.

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