Ein über 200 Jahre alter Fehler und die Folgen – Die Urkunde von 1292 und die vermeintliche Erstnennung eines Neuenburger Franziskanerklosters
Gastbeitrag von Dr. Jürgen Treffeisen
Zwei Jahrhunderte lang interpretierte man eine Urkunde vom 22. Juli 1292 als im Kapitelhaus der Neuenburger Franziskaner ausgefertigt und somit als Erstbeleg für die Neuenburger Niederlassung. Doch eine Analyse der überlieferten Druckfassungen – eine 1795 von Neugart erstellt, die andere von Hefele 1951 ediert – sowie vor allem ein Blick in die beiden im Generallandesarchiv Karlsruhe überlieferten Originale (GLA 11, Nr. 3456 / GLA 11, Nr. 3457) bieten ein anderes Bild. Es handelt sich um zwei relevante Dokumente, die im Kern gleichlautend sind und dasselbe Rechtsgeschäft beinhalten: Johannes von Endingen, Bürger von Neuenburg, verkaufte seinen Hof sowie seine Einkünfte von einer Mühle zu Krozingen an das Kloster St. Klara zu Freiburg für 350 Silber Mark. Dieses Rechtsgeschäft fand innerhalb von wenigen Tagen an zwei unterschiedlichen Orten statt, nämlich am 16. Juli 1292 in Freiburg und am 22. Juli 1292 in Neuenburg. Daher datieren die Urkunden auch auf beide Daten und bringen entsprechend auch zwei, in Teilen unterschiedliche Zeugenreihen, je nachdem, wer jeweils vor Ort beim einzelnen Rechtsakt anwesend war. Der leicht jüngere Rechtsakt fand im Kapitelhaus eines Franziskanerklosters statt. Man hat fast zwei Jahrhunderte lang, ausgehend von der Edition Neugarts 1795, immer wieder diese Urkunde als ersten Beleg für die Existenz des Neuenburger Franziskanerklosters herangezogen.