Aus den Arbeiten am Badischen Klosterbuch – Vom Berain zur Karte

Vom Berain zur Karte – Vorstellung des Besitzkartenprojekts im Badischen Klosterbuch. Vorgehen, Ziele und praktische Erfahrungsberichte

Gastbeitrag von Robin Hummel und Milan Messerschmidt 

Initialen aus dem Tennenbacher Güterbuch 1317–1341 (GLA 66 Nr. 8553)

Das Teilprojekt der Besitzkarten zielt darauf ab, die Entwicklung von Besitz und Rechten der Klöster in Baden kartografisch zu erfassen, wodurch sowohl ein anschaulicher Überblick durch visuelle Hilfsmittel als auch die Vergleichbarkeit zwischen den Klöstern ermöglicht wird. Insgesamt sollen für das Klosterbuch im Zeitraum von ca. zwei Jahren über 100 Besitzkarten angefertigt werden.

Die Kartenlegenden basieren auf einer Kategorisierung, die verschiedene Aspekte des Klosterbesitzes umfasst: inkorporierte Pfarreien und Patronatsrechte, Zehntrechte, Grundbesitz, Einkünfte, Ortsherrschaft, Mühlen und Weinbau. Eine tiefgehende Behandlung der Besitzgeschichte anhand der gesamten urkundlichen Überlieferung und aller, mitunter auch unvollständiger Beraine ist aufgrund des engen Zeitplans nicht möglich. Stattdessen wird der Besitz der Klöster zu gewissen Zeitpunkten – sogenannten Zeitschnitten – unter Benutzung einschlägiger und möglichst vollständiger Güterverzeichnisse wie Beraine, Zinsbücher oder Besitzbestätigungsurkunden dargestellt.[1] Dieses Vorgehen bietet einige Vorteile: Indem Zeitschnitte statt längerer Zeiträume kartiert werden, werden die Karten übersichtlicher und bilden den Besitz eines Klosters zu einem bestimmten Zeitpunkt genauer ab als dies sonst möglich wäre.

Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit war die umfangreiche Recherche in südwestdeutschen, französischen und schweizerischen Archiven der Region, wobei insbesondere die Bestände des Generallandesarchivs in Karlsruhe hervorzuheben sind. Dabei wurden über 25.000 Fotografien von Originaldokumenten erstellt. Die Unterstützung der Autorinnen und Autoren bei der Recherche und der Archivarinnen und Archivare vor Ort war dabei von unschätzbarem Wert. Während für bekanntere Konvente bereits umfangreiche besitzgeschichtliche Forschung geleistet wurde, konnten für andere Klöster erstmals Karten der Güter und Rechte erstellt werden.

Als Hauptquelle dienten uns Beraine[2], die Besitzungen, Rechte und zu erwartende Einkünfte verzeichnen und von Klöstern zu administrativen, ökonomischen und herrschaftlichen Zwecken angelegt wurden. Diese Quellen sind für verschiedene historische Disziplinen relevant und können für Agrar-, Siedlungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Ortsgeschichte sowie für genealogische Fragestellungen herangezogen werden. Jüngst wurden Beraine vermehrt in der Umweltgeschichte und bei der Untersuchung herrschaftlicher Strukturen (z. B. durch deren repräsentative und traditionsstiftende Wirkung) sowie zur Identifizierung von Landnutzungspraktiken (z. B. Flurordnung oder Wüstungsperioden) herangezogen. In den Berainen wurden die zu erwartenden Einnahmen der Herrschaft verzeichnet und immer wieder aktualisiert, was die zahlreichen Annotationen bzw. erneute Anlagen (sog. Renovationen) zeigen.

Im Früh- und Hochmittelalter sind für das Gebiet des heutigen Badens kaum Urbare und Zinsverzeichnisse überliefert. Die ergiebigsten Quellen sind in dieser Zeit die Bestätigungsurkunden der Päpste, Könige und Kaiser.  Danach zeigt sich in der Überlieferung der Beraine ein Anstieg im frühen 14. bis 16. Jahrhundert, was mutmaßlich auf unterschiedliche historische Umstände wie die Agrarkrise des Spätmittelalters und einer sich stetig ausdifferenzierenden administrativen Erfassung des Besitzes durch die Klöster zurückzuführen ist. Generell blieben Urbare zur Sicherung der Besitz- und Rechtsverhältnisse der Klöster bis ins 18. Jahrhundert relevant. Ein weiterer Schwerpunkt der Überlieferung bilden die Auflösungsakten im Zuge der Säkularisation im endenden 18. in Vorderösterreich und im beginnenden 19. Jahrhundert im Großherzogtum Baden. Hierbei wurde der Besitz durch die Landeshoheit bis auf kleinste Gegenstände minutiös erfasst und verzeichnet, was sie zu einer Quelle von unschätzbarem Wert für die Kartierung des Klosterbesitzes macht.

Für eine anschauliche Kartierung wurden neben den in den Quellen genannten geographischen Orten auch Angaben zur Besitzart benötigt. Für die Karten des Badischen Klosterbuches wurden die Besitzungen in folgende sieben Kategorien eingeteilt: Inkorporierte Pfarrei / Patronatsrecht, Zehntrecht (auch anteilig), Grundbesitz, Einkünfte, Ortsherrschaft (auch anteilig), Mühlen und Weinbau. Es ist dabei zu beachten, dass Beraine häufig das Einnahmensoll statt des tatsächlichen -ist abbilden, womit ein Zeitschnitt einer Karte also immer die Visualisierung einer bestimmten Quelle darstellt.

Die Auswertung der Quellen brachte einige paläographische wie topographische Herausforderungen mit sich. Am einfachsten gestaltete sie sich bei den Urkunden, da diese überwiegend in Editionen vorliegen, in welchen häufig die Zuordnung der genannten mittelalterlichen Orte zu ihren modernen Entsprechungen bereits vorgenommen wurde. Es zeigte sich jedoch, dass neben den Ortsnamen in Listenform nur selten ausführliche Angaben zu den Besitzungen vorhanden sind. Aus diesem Grund wurde eine weitere Kategorie speziell für die ersten Zeitschnitte eingeführt: die Besitzbestätigung / Gründungsausstattung.

Aufwändiger gestaltete sich die Auswertung der Beraine aus dem Spätmittelalter und dem Beginn der Frühen Neuzeit. Ihr teilweise jahrzehnte- oder jahrhundertelanger Gebrauch hat deutliche Spuren hinterlassen, die die Leserlichkeit erschweren. In manchen Klöstern wurden Beraine jedoch auch als Repräsentationsobjekt angelegt, mit entsprechend aufwändiger Gestaltung und fast gänzlich ohne spätere Korrekturen. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das Tennenbacher Güterbuch, doch auch in weniger bedeutsamen Klöstern wie beispielsweise St. Märgen lässt sich ein solches Repräsentationsurbar finden, hier interessanterweise zusammen mit einer gleichzeitig entstandenen Abschrift, die für den täglichen Gebrauch bestimmt war. Da die Karten bewusst nur einen bestimmten Zeitschnitt, keinen Zeitraum, abbilden sollen, wurden die jeweiligen Beraine in ihrer Urfassung ausgewertet, also unter Auslassung aller späteren Ergänzungen und, soweit möglich, unter Rekonstruktion aller Ausstreichungen.

Vergleich der Einträge zu Merdingen im Repräsentations- (GLA 66 Nr. 7390) und Gebrauchsberain (GLA 66 Nr. 7391) von St. Märgen 1507

Im Vergleich zu den Urkunden sind die meisten Beraine deutlich ausführlicher und detaillierter. Sie enthalten nicht nur die Ortsnamen, sondern auch sehr genaue Aufstellungen darüber, welche Einnahmen zu erwarten sind. Grundbesitz ist fast immer genauestens über Bezugspunkte lokalisiert, zunächst über den zugehörigen Ort, dann den Bann oder Flurbezeichnung und schließlich über die Namen der angrenzenden Liegenschaften und ihrer Besitzer. Diese Art der Lokalisierung über Bezugspunkte erschwerte teilweise die Auswertung, da in den häufig unübersichtlichen Berainen jeder Ortsname dahingehend überprüft werden musste, ob es sich um einen Ort mit Besitz oder lediglich um einen Bezugspunkt handelt. Die häufige Nennung von Personen mit ihren Herkunftsorten verschärften diese Problematik.

Während frühe Beraine und Rodel noch als Fließtext ohne erkennbare Gliederung angelegt wurden, setzte sich bei späteren Berainen zunehmend eine entweder thematische oder geographische Gliederung durch. Meist folgte unter der Überschrift des Ortsnamens eine Auflistung der Einnahmen, getrennt nach Kategorien wie Geld, Wein, Hafer etc., gefolgt von den bereits genannten Arten von Liegenschaften. Gehörten abgeschlossene Höfe dem Kloster, wurden diese häufig einzeln aufgeführt, ebenso Pfarreien und besonders Zehntrechte. Bei reich begüterten Klöstern konnte eine Aufteilung von Berainen in mehrere Codices, nach Einnahmenart oder geographischer Ordnung erfolgen, bei kleineren, ärmeren Klöstern konnte ein Berain jedoch auch aus nur wenigen Lagen Papier oder Pergament bestehen.

Besitzrodel Kloster Berau 1349 (GLA Rödelselekt 5 I)

Am umfangreichsten liegen die Akten der Aufhebungskommission aus der Zeit der Säkularisation vor. Da die Klöster nicht nur aufgehoben wurden, sondern insbesondere ihr Besitz eingezogen werden sollte, wurde dieser akribisch erfasst und aufgeführt. Die Auflistung der Liegenschaften und Einnahmen erfolgte nach ähnlicher Struktur wie in den oben beschriebenen Berainen. Hinzu kamen nun aber auch Listen des Gesamtvermögens und aller im Kloster und auf den zugehörigen Höfen und Besitzungen vorhanden Gegenstände, von landwirtschaftlichem Gerät über das Mobiliar, Textilien, Küchenausstattungen, Geschirr, das Inventar der Kirchen und Transportmittel bis hin zu kleinteiligem Besteck, welches bis zum einzelnen Löffel aufgelistet wurde. Dies ist eine bislang wenig bekannte und erforschte Tatsache, welche diese Akten insbesondere für die sozialgeschichtliche Forschung interessant macht, da ein umfassender Einblick in das klösterliche Alltagsleben gewährt wird.

Beispiele für die Vielfalt der Auflösungsakten anhand des Franziskanerklosters Offenburg 1810 (GLA 235 Nr. 14961)

Nach der Erfassung aller Orte und Besitztümer der Klöster folgte der teilweise sehr aufwändige Schritt der Lokalisierung und Zuordnung. Orte zu lokalisieren, deren Namen über die Jahrhunderte nahezu unverändert blieben, gestaltete sich einfach, gerade in den früh- und hochmittelalterlichen Quellen finden sich jedoch häufig Wüstungen oder Namensformen, welche den modernen Namen kaum mehr ähneln. Eine weitere Schwierigkeit stellten regional häufige Ortsnamen dar, wie z.B. Au, Hausen, Weier/Weiler oder Kappel. Häufig ließen sich diese Fragen nur durch den Rat der Autoren oder ortskundiger Experten lösen, die Mehrzahl der Orte konnte allerdings mithilfe von historisch-topographischen Wörterbüchern und Internet-Portalen wie leo-bw.de ausfindig gemacht werden.

Den letzten Schritt der Auswertung stellte die Überführung der gesammelten Daten in ein eigens vom zuständigen Kartographen entworfenes Excel-Format dar, durch das diese in anschauliche Karten umgewandelt werden konnten, welche den Artikeln des Badischen Klosterbuchs zur Seite gestellt werden.

[1] Weitere Quellengattungen waren: Verkaufsurkunden (des gesamten Klosterbesitzes), Gründungsausstattungen, Besitzbeschreibungen, Rodel und Inventare, wobei bei Letzteren vor allem die Auflösungsakten der Klöster zu erwähnen sind.

[2] Zur Definition der Quellengattung, siehe https://www.leo-bw.de/en/themenmodul/sudwestdeutsche-archivalienkunde/archivaliengattungen/amtsbucher/urbare/beraine [09.08.2024].


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Kalla (13. August 2024). Aus den Arbeiten am Badischen Klosterbuch – Vom Berain zur Karte. Mittelalter am Oberrhein. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/1269l


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